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POSTANSCHRIFT
Tischlerei Jürgen Gruber GmbH
Albert-Schweitzer-Str. 35
14974 Ludwigsfelde
VERKAUFSFILIALE Potsdam:
Schmidt® Küchen Potsdam
Großbeerenstraße 111
14482 Potsdam
zuständiges Registeramt: Amtsgericht Zossen HRB 3249
Geschäftsführer: Jürgen Gruber
Email: info@kuechen-gruber.de
VERANTWORTLICH FÜR DIE UMSETZUNG DER WEBSITE:
OPENSESAM
André Beyer
Bergstrasse 10a
14558 Nuthetal
OPENSESAM - GRAPHIC and WEB and CORPORATE DESIGN
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E-MAIL: INFO@KUECHEN-GRUBER.DE
- AGB des Küchenstudio Gruber aus Potsdam - Schmidt Küchen in Potsdam
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen Gruber Küchen (Stand: Januar 2012)
I. Allgemeines
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir mit unseren Kunden abschließen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
- Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bedingungen sind, sofern sie mit nicht zur Vertretung ermächtigten Mitarbeitern vereinbart wurden, nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
- An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns die Eigentums- und urheberrechtlichen
Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese Unterlagen dürfen nur nach vorheriger Zustimmung von uns Dritten
zugänglich gemacht werden und sind, wenn kein Vertrag zustande kommt, uns unverzüglich zurückzugeben.
II. Verkaufs- und Lieferbedingungen
- Unsere Angebote oder Preise sind bis zum Vertragsabschluss stets unverbindlich und freibleibend. Mit der Bestellung erklärt
der Kunde verbindlich sein Angebot zum Vertragsabschluss.
- Wird die Lieferung dadurch unmöglich, weil wir von unseren Vorlieferanten nicht beliefert werden und eine anderweitige
Ersatzbeschaffung nur mit unverhältnismäßigem und unzumutbarem Aufwand möglich wäre, sind wir berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten. Wir werden jedoch alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, die Ware anderweitig zu
beschaffen. Über die Nichtverfügbarkeit werden wir den Kunden unverzüglich unterrichten. Etwaige bereits geleistete
Anzahlungen werden dem Kunden erstattet.
- Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster verkauft. Ein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke besteht
nur, wenn dies bei Vertragsabschluss ausdrücklich vereinbart wurde.
III. Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich ab Lager, es sei denn es ist schriftlich etwas anderes vereinbart.
- Zahlungen sind fällig und zu leisten entsprechend dem vereinbarten Zahlungsziel. Der Kunde gerät in Verzug, wenn ihm
nach Eintritt der Fälligkeit eine Mahnung zugeht, ohne Mahnung 14 Tage nach Fälligkeit. Zahlungen gelten an dem Tag als
geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können.
- Sofern von uns Schecks entgegengenommen werden, erfolgt die Entgegennahme erfüllungshalber unter dem Vorbehalt der
ordnungsgemäßen Einlösung bei uns.
- Bei Nichteinlösen von Schecks, bei Rücklastschriften bei zuvor erteilter Einzugsermächtigung, bei Zahlungseinstellung sowie
bei einem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, werden im Fall des
Zahlungsverzugs unsere sämtlichen Forderungen – auch im Fall einer Stundung – sofort fällig.
- Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Verzugszinsen von jährlich 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei
Verbrauchern und von jährlich 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz bei Unternehmen zu berechnen.
- Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde darüber hinaus nur geltend machen, soweit dies auf demselben Vertragsverhältnis
beruht und in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgeführten Mängeln steht.
IV. Leistung durch Dritte
- Wir sind berechtigt, die uns vertraglich obliegenden Lieferungen und Leistungen auch durch einen fachkundigen Dritten
erbringen zu lassen, welcher dem Kunden zu benennen ist.
- Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Vertragsleistungen nur bei dem benannten Dritten abzufordern. Die
Rechnungsstellung erfolgt auch in diesem Fall direkt durch uns.
V. Montagevorbereitungen und Montageabnahme
- Soweit von uns durch Vertrag die Montage der Küche am vom Kunden gewünschten und vereinbarten Ort geschuldet wird,
ist der Kunde verpflichtet:
- Alle Erd-, Bau- und sonstigen branchenfremden Arbeiten einschl. der dazu benötigten Fach- und Hilfskräfte,
Baustoffe und Werkzeuge sowie Energie und Wasser an der Verwendungsstelle einschl. der Anschlüsse, Heizung
und Beleuchtung zu stellen.
- Vor Beginn der Montagearbeiten hat der Kunde die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-,
Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen sowie die erforderlichen statischen Angaben auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.
- Vor Montagebeginn müssen sich die für den Beginn der Arbeiten erforderlichen Bereitstellungen und Gegenstände
an der Montagestelle befinden. Alle Vorarbeiten müssen soweit fortgeschritten sein, dass mit der Montage
begonnen werden kann. Anfahrwege und Montageplatz müssen geebnet und geräumt sein.
- Verzögert sich die Montage bzw. Inbetriebnahme durch nicht von uns zu vertretende Umstände, so hat der Kunde in
angemessenem Umfang die Kosten für Wartezeit sowie zusätzliche An- und Abfahrten zu tragen.
- Nach Fertigstellung unserer Leistung hat der Kunde diese zum vereinbarten Termin abzunehmen. Die Abnahme gilt
gleichfalls als erfolgt, wenn die Leistung in Gebrauch genommen worden ist.
- Erfolgt die Abnahme unserer Leistung nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit nicht und verweigert der Kunde
auch nach Ablauf der von uns gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl
vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt Erfüllung zu verlangen. Als Schadensersatz statt Erfüllung können
wir 25% des Kaufpreises berechnen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass uns tatsächlich kein Schaden oder
ein erheblich niedrigerer Schaden entstanden ist.
VI. Nutzungsentschädigung
Im Falle des Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware können wir eine angemessene Nutzungsentschädigung für
die Gebrauchsüberlassung verlangen.
Im Falle einer etwaigen eingetretenen Wertminderung sind wir berechtigt, diese in der tatsächlich entstandenen Höhe zu
beanspruchen.
VII. Gewährleistung
- Wir leisten Gewähr nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
- Abweichend davon wird Folgendes vereinbart:
- Offensichtliche Mängel müssen uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung
der Montage schriftlich mitgeteilt werden.
- Die Verjährungsfrist für Rechte des Kunden bei Mängeln bei gebrauchten Sachen beträgt lediglich ein Jahr ab
Lieferung bzw. Montage der Sache.
Diese Erleichterung der Verjährung gilt nicht für Fälle, in denen wir eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache
übernommen haben.
- Für den Fall, dass der Kunde unsere Leistung einschl. Ware für seine eigene gewerbliche oder selbstständige
berufliche Tätigkeit verwendet, verjähren seine Ansprüche aus den gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen in
einem Jahr.
- Informationen über eventuelle zusätzliche Herstellergarantien sind den Produktinformationen zu entnehmen. Wählt der
Kunde eigenständig Geräte oder Einbauten aus, die nicht in unserem Lieferumfang enthalten sind, leisten wir keine
Gewähr. Der Kunde ist in diesen Fällen gehalten, seine Ansprüche an den jeweiligen Lieferanten bzw. Hersteller zu richten.
VIII. Haftung
- Wir haften nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben Körper oder Gesundheit sowie in Fällen
der Produkthaftung und bei zwingender gesetzlicher Haftung. Im Falle von leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach begrenzt auf den typischerweise
vorhersehbaren Schaden.
- Darüber hinaus bestehen keine Ansprüche gegen uns, insbesondere keine Schadensersatzansprüche oder
Regressansprüche bei Nichtbeachtung der Hinweise in den Gebrauchs- oder Montageanweisungen und bei Fehlgebrauch
der Einbaugeräte.
- Vorstehende Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und
sonstiger Dritter, derer wir uns zur Vertragserfüllung bedienen.
IX. Eigentumsvorbehalt
- Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden über.
- Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung
untersagt. Erfolgt eine Verarbeitung oder Verbindung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der
neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten oder
verbundenen Gegenständen.
- Der Kunde ist verpflichtete, uns über einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung sowie im Falle von
Beschädigungen oder der Vernichtung der Ware unverzüglich zu unterrichten.
- Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug und Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, sind wir
nach erfolglosem Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Leistung zum Rücktritt und
Schadensersatz berechtigt. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.
X. Schriftform, Teilunwirksamkeit
- Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung der Schriftform kann
nur schriftlich verzichtet werden.
- Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein, soll die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen dadurch nicht berührt werden. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung soll durch diejenige
wirksame bzw. durchführbare Bestimmung ersetzt werden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung
wirtschaftlich am nächsten kommt.
XI. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt das Recht
der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CSIG).
XII. Gerichtsstand
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Geschäftssitz unserer Firma.